BFZ / BZF
Definition
BFZ (in Österreich: Beschränktes Funkerzeugnis) bzw. BZF (in Deutschland: Beschränktes Sprechfunkzeugnis) bezeichnet ein eingeschränktes Funksprechzeugnis. Es qualifiziert Privatpiloten, Funkkommunikation unter bestimmten Bedingungen im nationalen Luftraum durchzuführen.
BFZ und BZF sind funktional äquivalent, unterscheiden sich jedoch in der Namensgebung je nach ausstellender Behörde oder Land.
Anwendungsbereich und Nutzung
Das BFZ/BZF ist in erster Linie für folgende Zwecke vorgesehen:
- Flüge nach Sichtflugregelung (VFR)
- Ausschließlich in deutscher Sprache
- Innerhalb deutschsprachiger Länder, insbesondere im Luftraum der Klassen G, E und D
Varianten (Deutschland – BZF)
In Deutschland gibt es zwei Versionen des BZF:
BZF I umfasst alle Privilegien des BZF II sowie die Kompetenz zur englischen Kommunikation.
Prüfungsinhalt
Die BZF/BFZ-Prüfung umfasst in der Regel:
- Theorie: Vorschriften, Luftraumstruktur, Funkverfahren
- Praxis: Simulierte ATC-Kommunikation unter Verwendung standardisierter ICAO-Phraseologie
- Sprache: Bei BZF I müssen die Kandidaten die Kompetenz in Deutsch und Englisch im Funkverkehr nachweisen
Die Prüfung wird von nationalen Luftfahrtbehörden wie der LBA (Deutschland) oder Austro Control (Österreich) durchgeführt.
Gültigkeit
Das Zertifikat selbst verfällt nicht, jedoch muss die Sprachkompetenz je nach ICAO-Sprachniveau (in der Regel alle 4–6 Jahre für Englisch) erneuert werden.
