Bei Instrumentenanflügen wird der Begriff
Durchstartverfahren verwendet, wenn das Flugzeug die Entscheidungs- oder Entscheidungshöhe (
DA/DH) oder die Mindestabsinkhöhe (
MDA) erreicht und die erforderlichen Sichtbezüge nicht erlangt werden, oder wenn ein anderes Sicherheitsproblem eine Landung verhindert. Obwohl die Begriffe unterschiedlich sind, ist die Grundidee dieselbe: das Sinkflug beenden, steigen und einem veröffentlichten oder eingewiesenen Verfahren folgen.